

LSVA III-Konformität
Die LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) ist eine Schweizer Bundesabgabe, die für Gütertransportfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen fällig wird, wenn sie das Schweizer Strassennetz befahren. Sie hat das alte System LSVA II per 1. Januar 2026 ersetzt.
Die Abgabe hängt ab von:
-
dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
-
den Schadstoffemissionen des Motors.
-
den gefahrenen Kilometern.

Wie die LSVA III funktioniert

Die von jedem Lastwagen zurückgelegte Kilometerzahl wird elektronisch nach den vom Bund festgelegten technischen Regeln erfasst.

Die Kilometerdaten werden anschliessend übermittelt und zur Berechnung der geschuldeten Abgabe verwendet.

Sie können zwischen verschiedenen zugelassenen Anbietern für die Datenerfassung wählen.

Die Schweizer Verwaltung übernimmt anschliessend die Abrechnung der Abgabe basierend auf den Kilometer-, Gewichts- und Emissionsdaten.
Welche Vorteile bietet die Nutzung eines zugelassenen Unternehmens für die LSVA III?
Konforme LSVA III-Erfassung


Kostenlos

(Komplettlösung)
Transparenz der Kilometer in einem Dashboard

Automatische Anhängererkennung

(Je nach Anbieter)
GPS / Echtzeit-Tracking

Fernauslesen des Tachographen

Erweiterte Funktionen für das Flottenmanagement

* Vereinfachter Vergleich
NATRAS (Basis)
KRITERIUM


Welche Vorteile bietet die Nutzung eines zugelassenen Unternehmens für die LSVA III?




